Datenschutz-Merkblatt für Lehrkräfte
Für Lehrkräfte, die den KI-Korrekturassistenten eigenständig nutzen.
Der Grundsatz: anonym arbeiten
Wenn eine Arbeit keinem Kind zugeordnet werden kann, handelt es sich nicht um personenbezogene Daten. Dann sind weder eine Zustimmung der Schulleitung noch Erlaubnisse der Eltern nötig. Darauf ist der KI-Korrekturassistent ausgelegt.
So geht es in der Praxis
- Vor dem Fotografieren den Namen mit einem Post-it oder Papierstreifen abdecken.
- Namen von Mitschülern, Lehrkräften oder der Schule im Text ebenfalls abdecken.
- Beim Speichern nur ein Kürzel oder eine Nummer verwenden (z. B. „Arbeit 04“). Die Zuordnung steht nur im eigenen Notenbuch.
- Bei sehr persönlichen Texten (z. B. Erlebnisaufsätze) „Fotos nach Texterkennung löschen“ ankreuzen.
- Nicht mehr benötigte Korrekturen mit „Sofort löschen“ entfernen.
Was der KI-Korrekturassistent selbst schützt
- Verschlüsselte Übertragung, Speicherung der Daten auf Servern in der EU (Irland).
- Jede Lehrkraft sieht nur ihre eigenen Arbeiten.
- Automatische Löschung gespeicherter Arbeiten nach 300 Tagen.
- Die Texte werden nicht zum Trainieren der KI verwendet.
- Die Note bleibt immer ein Vorschlag – die Bewertung trifft die Lehrkraft.
Wer ist wofür verantwortlich?
Der Anbieter sorgt für sichere Technik und pünktliche Löschung. Die Lehrkraft entscheidet, was hochgeladen wird, und achtet darauf, dass keine Namen erkennbar sind.
Hinweis: Dieses Merkblatt ist keine Rechtsberatung.